Hessen: Lkw-Fahrverbot auf Bundesstraßen gilt nach Berufung weiter
Ministeriumssprecher: „Wer erwischt wird, muss zahlen"
Das Durchfahrtsverbot bleibt in Kraft: Auch nach der Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Kassel zur Aufhebung des Lkw-Fahrverbots auf den
Bundessstraßen in Nord- und Mittelhessen bleiben die Sperrungen
bestehen. Dies hat das Hessische Verkehrsministerium mitgeteilt. Der
Grund: Das Land will die Entscheidung vom höchsten Verwaltungsgericht
des Landes überprüfen lassen.
„Die Berufung hat aufschiebende Wirkung", erklärte
Ministeriumssprecher Christoph Zörb. Er ergänzte: „Das bedeutet, auf
den Bundesstraßen B 3, 7, 27, 252 und 400 hat der
Transitverkehr weiterhin nichts verloren. Wer erwischt wird, muss
zahlen. Schwere Lastwagen müssen also weiter die Autobahn benutzen."
Laut Zörb hatte es in den vergangenen Tagen verstärkt Anfragen von
Speditions- und Logistikunternehmen gegeben, die sich nach dem
aktuellen Stand erkundigt haben. Insgesamt hatte die Hessische
Landesregierung im Jahr 2006 mehr als 400 Kilometer Bundesstraßen für
Transit-Lastwagen gesperrt, die die Autobahnmaut vermeiden wollten.
Experte: Christoph Zörb, christoph.zoerb@...
http://www.wirtschaft.hessen.de