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BGL: EU-Kommission will Ökosozialismus im Verkehr (621 Wörter)   Message List  
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BGL: EU-Kommission will Ökosozialismus im Verkehr

BGL, Frankfurt am Main, 08.07.2008 - "Ein Schritt in den
Ökosozialismus zu Lasten des Straßengüterverkehrs und des
Verbrauchers". So lautet das Urteil des Bundesverbandes
Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Frankfurt am
Main zu den heute vorgelegten Vorschlägen der EU-Kommission zur
Anlastung externer Kosten (nur) im Straßengüterverkehr.

"Ein Schritt in den Ökosozialismus zu Lasten des Straßengüterverkehrs
und des Verbrauchers". So lautet das Urteil des Bundesverbandes
Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. zu den heute
vorgelegten Vorschlägen der EU-Kommission zur Anlastung externer
Kosten (nur) im Straßengüterverkehr. Die Kommission schlägt vor,
nicht nur die Autobahnmaut für Lkw ab 12 t auf alle Straßen und auf
alle Lkw über 3,5 t auszudehnen. Vielmehr soll den Mitgliedsstaaten
auch erlaubt werden, das Transportgewerbe zusätzlich mit
kilometerabhängigen Luftverschmutzungs-, Lärm- und Staugebühren zu
belasten.

Während das Straßentransportgewerbe angesichts der
Dieselpreisexplosion ums Überleben kämpft, plant die EU-Kommission
ein neues Existenzvernichtungsprogramm unter dem Deckmantel einer
Anlastung sogenannter externer Kosten. Dabei geht es keineswegs um
eine faire Anlastung von Umweltkosten an alle Verkehrsnutzer, sondern
um ein gigantisches Umverteilungsprogramm zu Lasten des
Straßengüterverkehrs. Während der Pkw völlig ungeschoren bleibt und
andere Verkehrsträger in völliger Fehleinschätzung ihrer
tatsächlichen Umweltkosten nicht zur Kasse gebeten werden, soll
allein der Lkw für Staus, Luftbelastung und Lärm verantwortlich
gemacht werden und bezahlen. Dabei räumt die EU-Kommission selbst in
ihrer Begründung ein, dass nur ein Viertel aller externen Kosten des
Verkehrs auf den Straßengüterverkehr entfallen. Es ist daher schon
als ökosozialistische Willkür zu bezeichnen, wenn der für die Ver-
und Entsorgung der Bevölkerung wichtigste Verkehrsträger (90 Prozent
aller Waren werden mit dem Lkw gebracht) mit zusätzlichen Abgaben pro
Kilometer für Luftverschmutzung mit bis zu 16 Cent, für
Lärmemissionen mit bis zu 2 Cent und für Verkehrsstaus mit bis zu 65
Cent (!) belastet werden soll. Allein aus Luftverschmutzungsgebühren
für den überörtlichen Verkehr würde sich in Deutschland daraus eine
Mehrbelastung der Verbraucher um jährlich rund 2,9 Milliarden Euro
ergeben! Angesichts der Krise im mittelständischen europäischen
Transportgewerbe würden die Kommissionspläne Tausende von
Unternehmensexistenzen und zehntausende von Arbeitsplätzen kosten. Am
Ende stünde ein vollständig über den Preis (re-)regulierter Markt mit
weitgehender Konzentration der Anbieter.

Da die EU-Kommission die Verwendung der eingenommenen Milliarden
nicht einmal strikt zweckbindet, sondern im Gegenteil eine
Quersubventionierung für Investitionen in alternative Verkehrsträger
explizit vorschlägt, wird der lärm- und abgasgeschädigte Bürger den
Ausbau der Schiene mit seiner Gesundheit bezahlen. Eine objektive
Minderung der Belastungen kann er auf jeden Fall mit diesem
Kommissionsvorschlag nicht erwarten.

Die eigentlichen Absichten der EU-Kommission werden offenkundig, wenn
die Kommissionsvorschläge für begleitende Maßnahmen zur Reduzierung
des Schienenverkehrslärms und zur Umsetzung eines "grünen Transports"
Berücksichtigung finden. Zwar gesteht die Kommission ein, der
Schienenverkehr trage "in signifikantem Umfang" zur Lärmbelastung der
Bevölkerung bei. Dennoch stellt die Kommission lediglich ein System
lärmdifferenzierter Streckennutzungsgebühren in Aussicht. Einen
Grund, auch der Schiene externe Lärmkosten anzulasten, sieht die
Kommission nicht. Weiterer Beleg für die Ungleichbehandlung von
Schiene und Straße: In Bezug auf Luftverschmutzung sieht die
Kommission anscheinend nur Abgase im Lkw-Betrieb, aber keine
Emissionen konventioneller Kraftwerke zur Erzeugung von Schienenstrom
oder gar die Folgekosten einer "strahlenden Zukunft" (in den
einzelnen EU-Mitgliedsstaaten fahren die Eisenbahnen mit bis zu 90
Prozent Atomstromanteil). Ganz offenkundig geht es nur um eines - die
Straße zu verteuern, um damit Eisenbahnprogramme ökosozialistisch
gegenzufinanzieren.

Der BGL ist der Auffassung, dass neben den Wegekosten auch die
Umweltkosten durch die Nutzer zu decken sind. Die Straße allerdings
für die Lärmkosten der Schiene zahlen zu lassen, stellt eine
Pervertierung des im Vertrag festgelegten Prinzips "The Polluter
Pays" dar. Die Kommission darf für sich in Anspruch nehmen, dass sie
dieses Prinzip vertragswidrig umgewandelt hat in das Prinzip "Die
Straße zahlt für Alle." Die anderen Verkehrsträger dürfen sich weiter
über einen ökosozialistischen Naturschutzpark fern jeglichen
Wettbewerbs freuen.

Ihr Ansprechpartner ist: Martin Bulheller, Telefon 069/7919-277
oderpresse@...





Wed Jul 9, 2008 10:52 am

derlogistiker
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Jul 9, 2008
4:24 pm
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